Hochzeit-Heirat.Info

Für's Ja-Wort nach Las Vegas
Datum: Donnerstag, dem 14. Oktober 2010
Thema: Hochzeit / Heirat Infos


Welche Formalitäten sind zu beachten?

Dem Liebsten spontan in Las Vegas das Ja-Wort geben oder unter Palmen am Strand von Rio die ewige Liebe versprechen? Den schönsten Tag im Leben in einer ungewöhnlichen Umgebung zu begehen - das wird bei Paaren immer beliebter. Trotz aller Romantik geht das selten ohne Formalitäten, schließlich soll die Ehe später auch in Deutschland gültig sein. Alles Wissenswerte über Fristen, Visa, Übersetzungen und Beglaubigungen fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen.

Ganz in Weiß - mit Wörterbuch?
Einen Auszug aus dem Familienbuch und einen gültigen Ausweis - in der Regel brauchen Brautpaare in Deutschland nicht viel mehr, um ihre Eheschließung zu beantragen. Wer sich für eine Trauung im Ausland begeistert, muss allerdings häufig weitaus größeren Aufwand treiben: "In vielen Ländern müssen Wohnsitz, Ehemündigkeit, eine vorherige Ehescheidung oder der erlernte Beruf nachgewiesen werden, häufig sind beglaubigte oder vom Konsulat legalisierte Übersetzungen unerlässlich", erläutert Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Sind beide Verlobte der Landessprache nicht mächtig, sollte zudem ein Dolmetscher verfügbar sein - nicht zu vergessen die üblichen Reisepapiere wie gültiger Reisepass und Visum." Wichtig: Manche Länder schreiben vor, dass der Reisepass noch für eine bestimmte Zeit, oft sechs Monate, gültig sein muss. Dies sollte rechtzeitig kontrolliert werden.

Romantik nach Zeitplan
Sobald sich das Paar für das gewünschte Land entschieden hat, ist es empfehlenswert, möglichst frühzeitig mit dem zuständigen Konsulat oder dem Standesamt des Zielortes in Kontakt zu treten, um die genauen Modalitäten zu erfragen. Liegen alle geforderten Dokumente schließlich vor, steht und fällt die Trauung meist mit einem straffen Zeitplan, weiß Rechtsexpertin Anne Kronzucker: "In den meisten Ländern dürfen die Unterlagen nicht älter als zwei Monate sein. Teilweise wird - wie etwa in Dänemark - vor der Eheschließung ein Aufenthalt von einigen Tagen am Ort der Hochzeit gefordert. Fehlende Dokumente und versäumte Fristen sind damit die beiden wichtigsten Hürden für eine Hochzeit im Ausland." Für Verliebte mit Fernweh hat die D.A.S. Juristin darüber hinaus noch einen praktischen Tipp: "Damit der deutsche Zoll bei der Rückreise die Einfuhr der schon in Deutschland gekauften teuren Eheringe nicht mit den ansonsten üblichen Abgaben belegt, sollte das Paar schon am Flughafen seine Hochzeitsdokumente und die Kaufquittung parat haben. Innerhalb der EU und in den meisten Ländern weltweit gilt nämlich für solche Fälle das so genannte Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung - das jeweilige Konsulat kann über seine Geltung im betreffenden Land Auskunft geben."

Glücklich, erholt - und verheiratet?
Es war ein unvergessliches Fest und ein romantischer Urlaub - ungeachtet des ganzen bürokratischen Aufwands. Hat das junge Glück jetzt wenigstens zuhause freie Bahn? "Zwar gelten Paare, die sich auf ausländischem Boden das Ja-Wort gegeben haben, auch hierzulande als vermählt", weiß die D.A.S Expertin. "Voraussetzung ist jedoch, dass bei der Trauungszeremonie die im Ausland geltenden gesetzlichen Formvorschriften eingehalten wurden." Sicherheitshalber sollte man nach der Rückkehr nach Hause daher umgehend den Weg zum Standesamt antreten, um die ausländische Hochzeitsurkunde vorzulegen. Wie schon für die Durchführung der Trauung ist auch für deren Anerkennung in Deutschland häufig eine amtliche Beglaubigung der entsprechenden Urkunde erforderlich: Die so genannte Apostille gibt es bei der zuständigen Behörde oder dem deutschen Konsulat im Land der Eheschließung. Übrigens: Sollte das am Strand besiegelte Glück nicht von Dauer sein - die Ehescheidung erfolgt in der Regel dennoch nach deutschem Recht, wenn beide Ehepartner ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.877

Kurzfassung:
Wer traut sich am sonnigen Palmenstrand?
Was Paare für ihre Hochzeit im Ausland beachten sollten

Dem Liebsten in einer ?Wedding Chapel" in Las Vegas die ewige Liebe versprechen - immer mehr Paare wünschen sich einen außergewöhnlichen Rahmen für den "schönsten Tag im Leben". "Doch bei aller Romantik will eine Hochzeit im Ausland akribisch vorbereitet sein", weiß die D.A.S. Rechtsschutzversicherung: "In vielen Ländern müssen zusätzlich zu Reisepass und Visum auch Wohnsitz, Ehemündigkeit oder der erlernte Beruf nachgewiesen werden. Auch ein Nachweis über eine frühere Scheidung kann verlangt werden. Häufig sind beglaubigte oder vom Konsulat legalisierte Übersetzungen der geforderten Dokumente unerlässlich." Das Paar sollte sich daher möglichst frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder dem Standesamt des Zielortes nach den genauen Modalitäten erkundigen. Da die Unterlagen in den meisten Ländern zudem nicht älter als zwei Monate sein dürfen, erfordert eine Trauung im Ausland meist einen straffen Zeitplan, denn fehlende Dokumente und versäumte Fristen sind die größten Hürden für eine Hochzeit im Ausland. Wer sich glücklich getraut hat, gilt dann zwar auch hierzulande als vermählt, aber: Zur Sicherheit sollte das Paar nach der Rückkehr umgehend beim Standesamt vorsprechen, um die ausländische Hochzeitsurkunde vorzulegen. Wie schon für die Durchführung der Trauung ist auch für deren Anerkennung in Deutschland häufig eine amtliche Beglaubigung der entsprechenden Urkunde erforderlich: Die so genannte Apostille gibt es bei der zuständigen Behörde oder dem deutschen Konsulat im Land der Eheschließung. Übrigens: Sollte das am Strand besiegelte Glück nicht von Dauer sein - die Ehescheidung erfolgt in der Regel dennoch nach deutschem Recht, wenn beide Ehepartner ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.820

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de



Welche Formalitäten sind zu beachten?

Dem Liebsten spontan in Las Vegas das Ja-Wort geben oder unter Palmen am Strand von Rio die ewige Liebe versprechen? Den schönsten Tag im Leben in einer ungewöhnlichen Umgebung zu begehen - das wird bei Paaren immer beliebter. Trotz aller Romantik geht das selten ohne Formalitäten, schließlich soll die Ehe später auch in Deutschland gültig sein. Alles Wissenswerte über Fristen, Visa, Übersetzungen und Beglaubigungen fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen.

Ganz in Weiß - mit Wörterbuch?
Einen Auszug aus dem Familienbuch und einen gültigen Ausweis - in der Regel brauchen Brautpaare in Deutschland nicht viel mehr, um ihre Eheschließung zu beantragen. Wer sich für eine Trauung im Ausland begeistert, muss allerdings häufig weitaus größeren Aufwand treiben: "In vielen Ländern müssen Wohnsitz, Ehemündigkeit, eine vorherige Ehescheidung oder der erlernte Beruf nachgewiesen werden, häufig sind beglaubigte oder vom Konsulat legalisierte Übersetzungen unerlässlich", erläutert Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Sind beide Verlobte der Landessprache nicht mächtig, sollte zudem ein Dolmetscher verfügbar sein - nicht zu vergessen die üblichen Reisepapiere wie gültiger Reisepass und Visum." Wichtig: Manche Länder schreiben vor, dass der Reisepass noch für eine bestimmte Zeit, oft sechs Monate, gültig sein muss. Dies sollte rechtzeitig kontrolliert werden.

Romantik nach Zeitplan
Sobald sich das Paar für das gewünschte Land entschieden hat, ist es empfehlenswert, möglichst frühzeitig mit dem zuständigen Konsulat oder dem Standesamt des Zielortes in Kontakt zu treten, um die genauen Modalitäten zu erfragen. Liegen alle geforderten Dokumente schließlich vor, steht und fällt die Trauung meist mit einem straffen Zeitplan, weiß Rechtsexpertin Anne Kronzucker: "In den meisten Ländern dürfen die Unterlagen nicht älter als zwei Monate sein. Teilweise wird - wie etwa in Dänemark - vor der Eheschließung ein Aufenthalt von einigen Tagen am Ort der Hochzeit gefordert. Fehlende Dokumente und versäumte Fristen sind damit die beiden wichtigsten Hürden für eine Hochzeit im Ausland." Für Verliebte mit Fernweh hat die D.A.S. Juristin darüber hinaus noch einen praktischen Tipp: "Damit der deutsche Zoll bei der Rückreise die Einfuhr der schon in Deutschland gekauften teuren Eheringe nicht mit den ansonsten üblichen Abgaben belegt, sollte das Paar schon am Flughafen seine Hochzeitsdokumente und die Kaufquittung parat haben. Innerhalb der EU und in den meisten Ländern weltweit gilt nämlich für solche Fälle das so genannte Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung - das jeweilige Konsulat kann über seine Geltung im betreffenden Land Auskunft geben."

Glücklich, erholt - und verheiratet?
Es war ein unvergessliches Fest und ein romantischer Urlaub - ungeachtet des ganzen bürokratischen Aufwands. Hat das junge Glück jetzt wenigstens zuhause freie Bahn? "Zwar gelten Paare, die sich auf ausländischem Boden das Ja-Wort gegeben haben, auch hierzulande als vermählt", weiß die D.A.S Expertin. "Voraussetzung ist jedoch, dass bei der Trauungszeremonie die im Ausland geltenden gesetzlichen Formvorschriften eingehalten wurden." Sicherheitshalber sollte man nach der Rückkehr nach Hause daher umgehend den Weg zum Standesamt antreten, um die ausländische Hochzeitsurkunde vorzulegen. Wie schon für die Durchführung der Trauung ist auch für deren Anerkennung in Deutschland häufig eine amtliche Beglaubigung der entsprechenden Urkunde erforderlich: Die so genannte Apostille gibt es bei der zuständigen Behörde oder dem deutschen Konsulat im Land der Eheschließung. Übrigens: Sollte das am Strand besiegelte Glück nicht von Dauer sein - die Ehescheidung erfolgt in der Regel dennoch nach deutschem Recht, wenn beide Ehepartner ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.877

Kurzfassung:
Wer traut sich am sonnigen Palmenstrand?
Was Paare für ihre Hochzeit im Ausland beachten sollten

Dem Liebsten in einer ?Wedding Chapel" in Las Vegas die ewige Liebe versprechen - immer mehr Paare wünschen sich einen außergewöhnlichen Rahmen für den "schönsten Tag im Leben". "Doch bei aller Romantik will eine Hochzeit im Ausland akribisch vorbereitet sein", weiß die D.A.S. Rechtsschutzversicherung: "In vielen Ländern müssen zusätzlich zu Reisepass und Visum auch Wohnsitz, Ehemündigkeit oder der erlernte Beruf nachgewiesen werden. Auch ein Nachweis über eine frühere Scheidung kann verlangt werden. Häufig sind beglaubigte oder vom Konsulat legalisierte Übersetzungen der geforderten Dokumente unerlässlich." Das Paar sollte sich daher möglichst frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder dem Standesamt des Zielortes nach den genauen Modalitäten erkundigen. Da die Unterlagen in den meisten Ländern zudem nicht älter als zwei Monate sein dürfen, erfordert eine Trauung im Ausland meist einen straffen Zeitplan, denn fehlende Dokumente und versäumte Fristen sind die größten Hürden für eine Hochzeit im Ausland. Wer sich glücklich getraut hat, gilt dann zwar auch hierzulande als vermählt, aber: Zur Sicherheit sollte das Paar nach der Rückkehr umgehend beim Standesamt vorsprechen, um die ausländische Hochzeitsurkunde vorzulegen. Wie schon für die Durchführung der Trauung ist auch für deren Anerkennung in Deutschland häufig eine amtliche Beglaubigung der entsprechenden Urkunde erforderlich: Die so genannte Apostille gibt es bei der zuständigen Behörde oder dem deutschen Konsulat im Land der Eheschließung. Übrigens: Sollte das am Strand besiegelte Glück nicht von Dauer sein - die Ehescheidung erfolgt in der Regel dennoch nach deutschem Recht, wenn beide Ehepartner ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.820

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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